Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SHK Planwerk GmbH
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der SHK Planwerk GmbH
(nachfolgend „SHK Planwerk“) gegenüber Fachpartnern sowie Endkunden im Zusammenhang mit der Planung,
Angebotsstellung, Fördermittelberatung, Warenlogistik und Abwicklung von Wärmepumpenprojekten.
§2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Planung, Organisation, Materialbereitstellung, kaufmännische Abwicklung
und Fördermittelbegleitung für Heizungsmodernisierungen unter Einbindung des vom Kunden benannten
Fachhandwerkers. SHK Planwerk selbst führt keine handwerklichen Tätigkeiten aus.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen SHK Planwerk und dem Endkunden kommt durch die schriftliche Annahme eines
von SHK Planwerk erstellten Angebots zustande. SHK Planwerk beauftragt daraufhin im Namen des
Kunden einen geeigneten Fachpartner mit der Umsetzung.
§4 Gewährleistung
Die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Montage sowie für die vom Fachbetrieb verwendeten
Materialien liegt ausschließlich beim beauftragten Handwerksunternehmen. SHK Planwerk übernimmt
insoweit keine Haftung.
§5 Leistungsumfang
SHK Planwerk übernimmt folgende Leistungen:
- Planung und Auslegung der Heizungsanlage
- Heizlastberechnung und Anlagendimensionierung
- Angebotserstellung gegenüber dem Kunden
- Koordination der Warenlogistik
- Fördermittelabwicklung durch einen Energieberater
- Vorfinanzierung des Materials und Abrechnung mit dem Kunden
- Absicherung des Ausfallrisikos für den Fachpartner
§6 Abrechnung und Zahlungsabwicklung
SHK Planwerk ist berechtigt, bereits erbrachte Leistungen jederzeit abzurechnen, auch wenn das
Gesamtprojekt noch nicht abgeschlossen ist. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kunden. Der
Fachpartner erhält seinen vereinbarten Paketpreis.
§7 Pflichten des Fachpartners
Der Fachpartner verpflichtet sich, die fachgerechte Montage gemäß den anerkannten Regeln der Technik
auszuführen. Kleinmaterialien wie Rohre, Fittings und sonstiges Montagezubehör sind vom Fachpartner
selbst bereitzustellen. SHK Planwerk übernimmt keine Haftung für durch den Fachpartner verursachte
Mängel, Verzögerungen oder vom Fachpartner geliefertes Material.
§8 Bonitätsprüfung und Ausfallabsicherung
Zur Absicherung des Fachpartners wird das Zahlungsausfallrisiko durch SHK Planwerk übernommen.
Hierfür behält sich SHK Planwerk das Recht vor, eine Bonitätsprüfung des Endkunden über eine
Ausfallversicherung oder eine entsprechende Wirtschaftsauskunftei durchzuführen.
§9 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis ist – soweit rechtlich zulässig – Weiden in der Oberpfalz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
